Veröffentlicht am Mai 10, 2024

Die entscheidende Frage im Fotojournalismus ist nicht, ob ein Bild bearbeitet wurde, sondern ob seine dokumentarische Beweiskraft erhalten blieb.

  • Rein technische Korrekturen zur Optimierung (Tonwerte, Schärfe) sind zulässig, solange sie den ursprünglichen Inhalt und Kontext nicht verändern.
  • Das Entfernen, Hinzufügen oder Verändern von Bildelementen, das die Realität des Augenblicks verfälscht, ist ein Verstoss gegen die journalistische Sorgfaltspflicht.

Recommandation : Prüfen Sie jede Bearbeitung kritisch gegen Ziffer 2 des Pressekodex: Dient sie der reinen Abbildungsqualität oder verändert sie die dokumentierte Wirklichkeit und damit die Bildaussage?

Ein Klick. Der störende Pickel auf der Stirn des Politikers ist verschwunden. Ein weiterer Klick, und der unschöne Strommast, der die Landschaftskomposition stört, löst sich in Luft auf. In der digitalen Fotografie ist die Versuchung gross, die Realität nicht nur abzubilden, sondern sie zu „verbessern“. Für Bildjournalisten wird dieser schmale Grat täglich zur ethischen Zerreissprobe. Der Druck ist enorm: Bilder müssen nicht nur schnell, sondern auch ästhetisch ansprechend sein, um in der Flut von Inhalten hervorzustechen.

Die Debatte dreht sich oft um die falschen Fragen. Es geht nicht um „Photoshop: ja oder nein?“. Die traditionelle Dunkelkammerarbeit kannte ebenfalls Techniken zur Bildoptimierung. Die Kernfrage ist weitaus fundamentaler und betrifft das Fundament des Journalismus: die Glaubwürdigkeit. Ein journalistisches Foto ist mehr als nur ein Bild; es ist ein Dokument, ein Beweismittel für einen realen Augenblick. Jede Bearbeitung, die diese dokumentarische Beweiskraft untergräbt, bricht den unausgesprochenen Vertrag mit dem Leser, der auf die Wahrhaftigkeit der Berichterstattung vertraut.

Dieser Beitrag dient als klarer Kompass. Als Mitglied des Presserats ziehe ich hier die ethischen Grenzen, die durch den Pressekodex und die journalistische Praxis in Deutschland definiert sind. Wir werden nicht nur Regeln zitieren, sondern die dahinterstehenden Prinzipien erläutern, damit Sie in Ihrem Arbeitsalltag fundierte und ethisch einwandfreie Entscheidungen treffen können – von der Hautretusche über die Landschaftsaufnahme bis zur Konfrontation mit KI-generierten Bildern.

Dieser Leitfaden ist in acht Kapitel unterteilt, die konkrete Problemstellungen aus dem journalistischen Alltag behandeln. Jedes Kapitel bietet eine klare Handlungsanweisung, die auf den ethischen Grundsätzen des deutschen Journalismus basiert und Ihnen hilft, Ihre Integrität und die Ihrer Publikation zu wahren.

Wie glätten Sie Haut für Magazine, ohne die Porenstruktur zu zerstören?

Die Retusche von Porträts ist einer der sensibelsten Bereiche der Bildbearbeitung. Eine leichte Anpassung von Helligkeit und Kontrast ist unproblematisch. Doch das Glätten von Haut geht schnell über eine rein technische Korrektur hinaus. Das Entfernen temporärer Makel wie eines Pickels ist eine Grauzone, die bereits inhaltlich fragwürdig ist, da sie den aktuellen Zustand der Person verfälscht. Absolut unzulässig im Journalismus ist jedoch das Entfernen oder massive Reduzieren permanenter Merkmale wie Falten, Narben oder Leberflecken. Eine solche Bearbeitung verändert den Charakter und die Identität der Person und täuscht den Betrachter über deren wahres Aussehen und Alter.

Die technische Umsetzung muss die Integrität der Person wahren. Methoden wie die Frequenztrennung können zwar eingesetzt werden, um Hautunreinheiten zu minimieren, ohne die Porenstruktur komplett zu zerstören. Doch das ethische Prinzip wiegt schwerer als die technische Finesse. Sobald das Ergebnis eine idealisierte, unwirkliche Version der Person zeigt, ist die Grenze zur Fälschung überschritten. Der Grundsatz lautet: Die Person muss authentisch und wiedererkennbar bleiben.

Fallstudie: Die „Schweissfleck-Affäre“ um Angela Merkel

Ein prägnantes deutsches Beispiel für die fatalen Folgen scheinbar harmloser Retuschen ist die sogenannte „Schweissfleck-Affäre“. Bei der Eröffnung der Bayreuther Festspiele wurde die damalige Kanzlerkandidatin Angela Merkel fotografiert. Ein Mitarbeiter des Bayerischen Rundfunks retuschierte einen sichtbaren Schweissfleck unter ihrer Achsel weg. Nachdem dieser Eingriff öffentlich wurde, entstand ein erheblicher Glaubwürdigkeitsschaden. Der Vorfall wurde als Verstoss gegen die eigenen journalistischen Standards eingestuft, und der Sender musste das Bild zurückziehen und den Vorgang bedauern. Dies zeigt, dass selbst die Entfernung eines temporären und vermeintlich unvorteilhaften Details die dokumentarische Wahrheit verfälscht und das Vertrauen des Publikums untergräbt.

Diese Affäre belegt eindrücklich: Nicht alles, was technisch machbar ist, ist auch ethisch vertretbar. Der Schweissfleck war Teil der Realität dieses Augenblicks und damit Teil der Nachricht.

Darf der Strommast weg, wenn er die Ästhetik stört, aber da war?

Die Antwort ist ein unmissverständliches Nein. Das Entfernen eines festen Objekts wie eines Strommasts, einer Mülltonne oder eines Verkehrsschilds aus einem Bild ist keine Korrektur, sondern eine klare Fälschung. Ein solches Vorgehen verändert die dokumentierte Realität grundlegend und täuscht den Betrachter über die tatsächlichen Gegebenheiten am Ort des Geschehens. Während der Fotograf durch die Wahl des Bildausschnitts, der Perspektive und des Zeitpunkts der Aufnahme die Realität interpretiert, ist das nachträgliche Löschen von Elementen ein aktiver Eingriff in den Inhalt des Dokuments.

Dieser Grundsatz ist in Ziffer 2 des Pressekodex (Sorgfalt) verankert, der besagt, dass Nachrichten und Bilder vor ihrer Veröffentlichung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen sind. Das Entfernen eines Strommasts stellt die Szene wahrheitswidrig dar. Die Aufgabe des Journalisten ist es, die Welt so zu zeigen, wie sie ist – inklusive ihrer unästhetischen Aspekte.

Die visuelle Darstellung der Grenzen zwischen ästhetischer Bearbeitung und journalistischer Fälschung ist entscheidend für das Verständnis.

Visuelle Darstellung der Grenzen zwischen ästhetischer Bearbeitung und journalistischer Fälschung

Wie das Bild illustriert, liegt die Entscheidung des Journalisten darin, die Realität mit all ihren Elementen zu dokumentieren. Wenn der Strommast die Bildaussage wesentlich beeinflusst – etwa in einem Bericht über Zersiedelung –, ist er sogar ein zentrales inhaltliches Element. Ihn zu entfernen, wäre eine Manipulation der Kernaussage. Wenn er nur stört, muss der Fotograf vor Ort eine bessere Komposition finden, anstatt die Realität nachträglich am Computer zu korrigieren. In Deutschland ist es der Deutsche Presserat, der solche Fälle von Bildmanipulation in der Berichterstattung untersucht und bei Verstössen öffentlich rügt, was einen erheblichen Reputationsschaden für das Medium bedeutet.

Wie lenken Sie den Blick des Betrachters durch selektive Aufhellung?

Techniken wie das selektive Aufhellen und Abdunkeln, bekannt als „Dodge and Burn“, sind aus der analogen Dunkelkammerpraxis abgeleitet und im Fotojournalismus grundsätzlich zulässig. Ihr Zweck ist es, die visuelle Hierarchie eines Bildes zu steuern und den Blick des Betrachters auf das wesentliche Motiv zu lenken. Dies entspricht in etwa der selektiven Wahrnehmung des menschlichen Auges, das sich ebenfalls auf bestimmte Bereiche fokussiert, während andere in den Hintergrund treten.

Eine solche Bearbeitung ist legitim, solange sie der Verstärkung der bereits vorhandenen Bildaussage dient und keine neuen Inhalte schafft oder wesentliche Informationen verschleiert. Das subtile Aufhellen eines Gesichts in einer Menschenmenge oder das leichte Abdunkeln eines irrelevanten Hintergrunds kann die Lesbarkeit eines Fotos verbessern, ohne dessen dokumentarischen Charakter zu verletzen. Die Grenze zur Manipulation ist jedoch überschritten, wenn durch extreme Aufhellung oder Abdunkelung eine dramatische, unnatürliche Lichtstimmung erzeugt wird, die nicht der Realität des Moments entspricht, oder wenn relevante Bildelemente in tiefen Schatten verborgen werden.

Akzeptierte Praxis: „Dodge and Burn“ im deutschen Fotojournalismus

Die Anwendung dieser Techniken ist im deutschen Journalismus etabliert, solange sie massvoll und im Sinne der Bildklarheit erfolgt. Subtile Nachbearbeitungstechniken wie ‚Dodge and Burn‘ werden eingesetzt, um die Bildaussage zu formen, ohne die Realität zu fälschen. Es geht darum, die Intention des Fotografen, die er bereits bei der Aufnahme hatte, im finalen Bild deutlicher herauszuarbeiten. Ein gutes Beispiel ist die Betonung einer Geste oder eines Gesichtsausdrucks, der sonst im visuellen Rauschen untergehen könnte. Der Eingriff muss jedoch immer dem Prinzip der Wahrhaftigkeit untergeordnet sein und darf niemals dazu dienen, eine emotionale Reaktion durch eine künstlich erzeugte Dramatik zu erzwingen.

Die Regel lautet: Die Bearbeitung darf die Komposition unterstützen, aber nicht die Faktenlage des Bildes verändern. Der Betrachter wird geführt, aber nicht getäuscht.

Das Risiko, Porträts so stark zu weichzeichnen, dass sie unmenschlich wirken

Exzessives Weichzeichnen von Porträts ist eine der häufigsten und zugleich schädlichsten Formen der Bildmanipulation. Wenn Hautporen, feine Fältchen und die natürliche Textur der Haut einer unnatürlichen, plastikartigen Glätte weichen, betritt das Bild das sogenannte „Uncanny Valley“. Der Betrachter nimmt das Porträt unbewusst nicht mehr als Abbild eines Menschen wahr, sondern als künstliches Konstrukt. Dieses Gefühl des Unbehagens zerstört sofort jede emotionale Verbindung und, was im Journalismus noch fataler ist, jede Glaubwürdigkeit.

Ein Porträt, das offensichtlich „totretuschiert“ wurde, sendet eine klare Botschaft: Hier wurde die Realität nicht nur korrigiert, sondern komplett negiert. Das schadet nicht nur der abgebildeten Person, die unmenschlich und unnahbar wirkt, sondern vor allem dem Medium, das ein solches Bild veröffentlicht. Die Seriosität der gesamten Publikation wird infrage gestellt, denn wenn bei einem Porträt so offensichtlich gelogen wird, wie wahrhaftig kann dann die restliche Berichterstattung sein?

Die natürliche Textur der Haut ist ein wesentlicher Bestandteil der menschlichen Identität und Authentizität.

Makroaufnahme eines überbearbeiteten Porträts zeigt den Uncanny Valley Effekt

Wie die Makroaufnahme zeigt, führt der Verlust von Hautdetails zu einer Entfremdung. Dieses Risiko ist besonders hoch bei Porträts von Personen des öffentlichen Lebens.

Ein ‚unmenschlich‘ retuschiertes Porträt eines deutschen CEO oder Politikers kann die Seriosität des gesamten Mediums untergraben.

– Analyse der Bildethik, Bildethik im deutschen Journalismus

Der Leser verliert das Vertrauen, und dieser Glaubwürdigkeitsverlust ist für ein journalistisches Produkt irreparabel. Daher gilt: Bewahren Sie die natürliche Textur und die menschlichen Züge. Ein ehrliches Porträt ist immer stärker als ein perfekt geglättetes.

Müssen Sie in Deutschland bearbeitete Werbebilder kennzeichnen?

Diese Frage berührt die wichtige Unterscheidung zwischen redaktioneller Berichterstattung und kommerzieller Werbung. Für den Journalismus gelten die strengen Regeln des Pressekodex. Für die Werbung sind die rechtlichen Rahmenbedingungen andere. In Deutschland gibt es, anders als in Ländern wie Frankreich oder Norwegen, keine generelle gesetzliche Pflicht, retuschierte Bilder in der Werbung explizit als solche zu kennzeichnen.

Das bedeutet, dass ein Werbeplakat für eine Creme ein Model mit makellos retuschierter Haut zeigen darf, ohne dass ein Hinweis wie „retuschiertes Foto“ angebracht werden muss. Der Gesetzgeber geht hier davon aus, dass dem Verbraucher bewusst ist, dass Werbung eine idealisierte Welt darstellt. Eine Kennzeichnungspflicht kann sich jedoch aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ergeben, wenn die Bearbeitung irreführend ist und eine Produkteigenschaft vortäuscht, die nicht existiert (z. B. eine Wimperntusche, die durch digitale Verlängerung der Wimpern beworben wird).

Für Sie als Journalist ist die entscheidende Erkenntnis: Die Freiheiten der Werbebranche dürfen niemals als Massstab für die redaktionelle Arbeit herangezogen werden. Der Pressekodex und der damit verbundene Anspruch auf Wahrhaftigkeit sind nicht verhandelbar. Während anders als in Frankreich gibt es in Deutschland keine explizite gesetzliche Kennzeichnungspflicht für bearbeitete Werbebilder, ist im Journalismus jegliche irreführende Bearbeitung per se ein Verstoss gegen die Berufsethik. Eine Trennung zwischen redaktionellem Inhalt und Werbung muss stets klar erkennbar sein (Ziffer 7 des Pressekodex).

Wie unterscheiden Sie ein echtes Kriegsfoto von einer KI-Generierung?

Die zunehmende Qualität von KI-Bildgeneratoren stellt den Fotojournalismus vor eine seiner grössten Herausforderungen. Ein KI-generiertes Bild eines Kriegsgebiets besitzt keinerlei dokumentarische Beweiskraft, da es kein reales Ereignis abbildet. Es ist eine reine Fiktion. Die Unterscheidung wird immer schwieriger, aber eine sorgfältige, mehrstufige Verifizierung ist unerlässlich, um die Verbreitung von Desinformation zu verhindern.

Kein einzelnes Werkzeug ist zu 100 % zuverlässig. Der Schlüssel liegt in der Kombination aus technischer Analyse und klassischer journalistischer Quellenprüfung. Achten Sie auf typische KI-Fehler: inkonsistente Schatten, unlogische Details im Hintergrund, falsche Reflexionen oder die oft zitierten Probleme mit der Darstellung von Händen und Fingern. Diese Fehler werden seltener, aber sie existieren noch. Viel wichtiger ist jedoch die Herkunft des Bildes. Stammt es von einer verifizierten Quelle wie einer etablierten Nachrichtenagentur (z.B. dpa, Reuters, AP), einem bekannten Kriegsfotografen oder aus einem anonymen Social-Media-Kanal? Letzteres ist ein massives Warnsignal.

Ihr Aktionsplan: Verifizierungsprozess für verdächtige Bilder

  1. Technische Analyse durchführen: Suchen Sie aktiv nach visuellen Inkonsistenzen. Prüfen Sie Proportionen, die Logik von Schattenwürfen und insbesondere die Anatomie von Händen und Gesichtern in Menschenmengen.
  2. KI-Detektoren einsetzen: Nutzen Sie spezialisierte Online-Tools oder Software, die darauf trainiert sind, Muster von KI-Generierungen zu erkennen. Betrachten Sie das Ergebnis als Indiz, nicht als endgültigen Beweis.
  3. Quellenprüfung vornehmen: Verifizieren Sie den Ursprung des Bildes. Ist die Quelle eine etablierte und vertrauenswürdige Agentur oder ein bekannter Journalist? Seien Sie bei anonymen Quellen extrem misstrauisch.
  4. Metadaten analysieren (falls verfügbar): Untersuchen Sie die EXIF-Daten auf Informationen zu Kamera und Aufnahmezeitpunkt. Eine Error Level Analysis (ELA) kann zudem Bereiche mit unterschiedlichen Kompressionsraten aufzeigen, was auf eine nachträgliche Manipulation hindeutet.
  5. Kontextuelle Gegenprüfung durchführen: Suchen Sie nach übereinstimmenden Berichten, Videos oder Zeugenaussagen vom selben Ort und zur selben Zeit. Wenn niemand sonst über das dargestellte Ereignis berichtet, ist die Wahrscheinlichkeit einer Fälschung hoch.

Führende Berufsverbände fordern eine klare Haltung.

Journalistische Berufsverbände wie Freelens fordern eine neue Ethik des Bildermachens: kein nachträgliches Hinzufügen oder Tilgen von Bildinhalten, keine bewusste Manipulation.

– Goethe Institut, Fotografie und Ethik – Immer neue Fragen

Dies gilt für menschliche Bearbeitung ebenso wie für die Nutzung von KI zur Erstellung fiktiver Szenen.

Die Bedrohung durch KI erfordert neue Kompetenzen. Ein strukturierter Verifizierungsprozess ist heute wichtiger denn je.

Wann müssen Sie Gesichter bei Demonstrationen laut Pressekodex Ziffer 8 verpixeln?

Die Berichterstattung über öffentliche Ereignisse wie Demonstrationen ist ein zentraler Bestandteil der Pressefreiheit. Gleichzeitig schützt das allgemeine Persönlichkeitsrecht, konkretisiert im Recht am eigenen Bild (§§ 22, 23 KUG), die abgebildeten Personen. Der Pressekodex, der seit 1973 die ethischen Grundlagen der Pressearbeit in Deutschland festlegt, gibt in Ziffer 8 (Schutz der Persönlichkeit) eine klare Richtlinie. Die Verpixelung von Gesichtern ist ein Mittel, um diesem Schutz gerecht zu werden, aber sie ist nicht immer erforderlich.

Die entscheidende Frage ist, ob es sich um eine Aufnahme einer Ansammlung von Personen handelt oder ob einzelne Personen herausgegriffen werden. Bei Übersichtsaufnahmen einer grossen Demonstration, bei der die einzelnen Teilnehmer Teil des kollektiven Geschehens sind und nicht individuell im Fokus stehen, ist eine Verpixelung in der Regel nicht notwendig. Das Ereignis selbst, die Versammlung, steht im Vordergrund des öffentlichen Interesses.

Fallstudie: Das Recht am eigenen Bild nach dem Kunsturhebergesetz (KUG)

Die rechtliche Grundlage ist das Kunsturhebergesetz. Es besagt, dass Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet werden dürfen. Eine wichtige Ausnahme in § 23 KUG betrifft jedoch Bilder, auf denen Personen nur als „Beiwerk“ neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen, oder Bilder von Versammlungen und Aufzügen. Wird jedoch eine Person aus der Menge herausgegriffen, porträtiert oder in einem Kontext gezeigt, der für sie nachteilig oder stigmatisierend sein könnte (z.B. bei Auseinandersetzungen mit der Polizei), überwiegt ihr Schutzinteresse. In solchen Fällen ist eine Anonymisierung durch Verpixelung zwingend erforderlich, es sei denn, die Person ist eine Person der Zeitgeschichte (z.B. der Anführer der Demonstration). Besonderer Schutz gilt zudem für Minderjährige, deren Identität fast immer zu schützen ist.

Die vom Deutschen Presserat festgelegten 16 ethischen Grundregeln dienen dazu, eine Balance zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Schutz des Einzelnen zu finden. Im Zweifel, insbesondere wenn eine identifizierende Darstellung für die betroffene Person negative soziale oder berufliche Folgen haben könnte, ist die Anonymisierung der ethisch korrekte Weg.

Die Abwägung zwischen Informationsrecht und Persönlichkeitsschutz ist komplex. Die Kenntnis der Richtlinien des Pressekodex ist für jeden Journalisten unerlässlich.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Wahrung der dokumentarischen Beweiskraft ist das oberste ethische Prinzip im Fotojournalismus.
  • Technische Optimierungen sind erlaubt, inhaltliche Veränderungen (Entfernen/Hinzufügen von Elementen) sind Fälschungen.
  • Eine wiedererkennbare Handschrift entsteht durch fotografisches Können (Komposition, Licht, Moment), nicht durch manipulative Nachbearbeitung.

Wie schaffen Sie es, dass man Ihre Bilder unter 1000 anderen sofort erkennt?

In einer visuellen Kultur, in der täglich Milliarden von Bildern geteilt werden, ist der Wunsch nach einer eigenen, wiedererkennbaren Bildsprache verständlich. Viele Fotografen streben nach einem unverkennbaren Stil. Im Fotojournalismus muss dieser Wunsch jedoch dem obersten Gebot der Wahrhaftigkeit untergeordnet werden. Eine persönliche Handschrift darf niemals auf Kosten der Authentizität gehen.

Eine echte fotografische Signatur entsteht nicht durch wiederkehrende Photoshop-Filter oder exzessive Bearbeitungstechniken. Sie entwickelt sich aus der konsistenten Anwendung fotografischer Mittel: Ihrer Wahl der Perspektive, der Art, wie Sie mit Licht und Schatten umgehen, Ihrer bevorzugten Brennweite, Ihrer Fähigkeit, Kompositionen zu schaffen, und vor allem Ihrem Gespür für den „entscheidenden Augenblick“. Es ist die Summe Ihrer bewussten Entscheidungen vor und während der Aufnahme, nicht danach.

Vorbilder: Der Stil prägender deutscher Fotojournalisten

Die Geschichte des deutschen Journalismus ist reich an Fotografen, die einen unverkennbaren Stil entwickelten, ohne die Realität zu fälschen. Denken Sie an Barbara Klemm, deren Schwarz-Weiss-Aufnahmen von politischen und kulturellen Schlüsselmomenten der deutschen Geschichte durch ihre meisterhafte Komposition und ihr Timing eine zeitlose Kraft besitzen. Oder denken Sie an die in Afghanistan getötete Anja Niedringhaus, deren Arbeit in Krisengebieten von einer tiefen Empathie und einer respektvollen Nähe zu den Menschen geprägt war. Ihre „Signatur“ war ihr menschlicher Blick, nicht ein Bearbeitungseffekt. Diese Beispiele zeigen: Stil ist eine Haltung und eine Art zu sehen, keine technische Manipulation.

Der ethische Grundsatz hierzu ist klar und unmissverständlich:

Im Journalismus muss der Stil immer dem Inhalt dienen, niemals umgekehrt. Eine wiedererkennbare Ästhetik darf niemals die Authentizität und Wahrhaftigkeit der dokumentarischen Abbildung beeinträchtigen.

– Bildethik-Grundsätze, Medienethik und Fotojournalismus

Ihr Ziel sollte es sein, als ehrlicher und einfühlsamer Beobachter erkannt zu werden, nicht als geschickter Bildmanipulator. Ihre Glaubwürdigkeit ist Ihr Stil.

Um diesen Weg erfolgreich zu gehen, ist es entscheidend, die Prinzipien der stilistischen Authentizität als Fundament Ihrer Arbeit zu begreifen.

Integrieren Sie diese ethischen Grundsätze in Ihren täglichen Workflow. Ihre Glaubwürdigkeit als Bildjournalist und die Ihres Mediums sind Ihr wertvollstes Kapital. Schützen Sie es bei jeder einzelnen Aufnahme und jeder Bearbeitung.

Geschrieben von Renate Vonstein, Renommierte Bildredakteurin und Dozentin für Fotojournalismus mit über 25 Jahren Erfahrung bei führenden deutschen Tageszeitungen. Expertin für Bildethik, politische Ikonografie und die historische Einordnung von Pressefotografie.