Veröffentlicht am Mai 11, 2024

Ein Foto wird vor Gericht nicht durch seine Bildqualität zum Beweis, sondern durch die lückenlose Dokumentation seiner Integrität.

  • Das RAW-Format fungiert als unveränderliches „digitales Negativ“ und ist die Grundlage für den Manipulationsnachweis.
  • Korrekt platzierte, kalibrierte Referenzobjekte sind für die Gültigkeit von Maßen und Farben unverzichtbar.

Empfehlung: Konzentrieren Sie sich auf die Etablierung einer nachvollziehbaren, forensischen Prozesskette von der Aufnahme bis zur Archivierung, anstatt nur das Motiv zu fotografieren.

In einer Welt, in der laut aktuellen Statistiken zur digitalen Fotografie 85 % aller Fotos weltweit mit Smartphones geschossen werden, ist die Erstellung von Bildern zur Beweissicherung allgegenwärtig. Ob bei einem Verkehrsunfall, einem Bauschaden oder an einem Tatort – das schnelle Foto mit dem Handy ist der erste Reflex. Doch dieser Reflex führt oft zu Material, das einer juristischen Prüfung nicht standhält. Die gängigen Ratschläge, einfach viele Bilder aus verschiedenen Winkeln zu machen oder einen Zollstock danebenzulegen, greifen zu kurz. Sie ignorieren die fundamentalen Anforderungen, die Gerichte an ein Beweismittel stellen.

Die Kernproblematik liegt nicht in der Pixelzahl oder der Schärfe des Bildes. Sie liegt in seiner Glaubwürdigkeit. Ein Foto, das als Beweis dienen soll, ist mehr als nur eine visuelle Darstellung; es ist eine Tatsachenbehauptung. Die entscheidende Frage vor Gericht lautet daher nicht: „Was zeigt das Foto?“, sondern: „Können wir dem, was das Foto zeigt, uneingeschränkt vertrauen?“. Die Antwort auf diese Frage hängt von einer Kette an Faktoren ab, die weit über die reine Aufnahmetechnik hinausgehen und die Integrität der gesamten digitalen Beweiskette umfassen.

Wenn die wahre Herausforderung also nicht die Aufnahme selbst, sondern der Nachweis ihrer Authentizität ist, bedarf es eines Paradigmenwechsels. Weg vom einfachen „Knipsen“, hin zu einem methodischen, forensischen Vorgehen. Dieser Artikel ist kein einfacher Fotokurs. Er ist ein Leitfaden für die Erstellung von Aufnahmen, die als Augenscheinsobjekte in einem deutschen Gerichtsverfahren bestehen können. Wir analysieren die technischen Fallstricke wie optische Verzerrungen, etablieren die Kriterien für eine unangreifbare digitale Beweiskette und beleuchten die spezifischen Anforderungen bei der Dokumentation von Verletzungen oder der Abwehr von Manipulationsvorwürfen im Zeitalter der KI.

Dieser Leitfaden führt Sie durch die entscheidenden Aspekte der forensischen Fotografie, um die prozessuale Verwertbarkeit Ihrer Aufnahmen sicherzustellen. Die folgende Übersicht strukturiert die zentralen Themen, die für die Erstellung gerichtsfester Bildbeweise von Bedeutung sind.

Warum der Weitwinkel bei der Dokumentation von Abständen lügt

Die Standardobjektive in Smartphones und Kompaktkameras sind typischerweise Weitwinkelobjektive. Dies ist praktisch für Übersichtsaufnahmen, aber fatal für die gerichtsfeste Dokumentation von Abständen und Proportionen. Ein Weitwinkelobjektiv erzeugt eine stürzende Linienführung und eine perspektivische Verzerrung, die Objekte im Vordergrund unnatürlich groß und Objekte im Hintergrund kleiner erscheinen lässt. Ein Abstand von einem Meter kann auf einem Weitwinkelfoto wie zwei Meter wirken, je nach Aufnahmeposition und Winkel. Diese optische Verzerrung ist keine Fehlfunktion, sondern eine physikalische Eigenschaft der Linsenkonstruktion.

Für die Beweisführung bedeutet dies, dass ein mit einem typischen Smartphone aufgenommenes Foto, das einen Sicherheitsabstand oder die Größe eines Schadens dokumentieren soll, per se angreifbar ist. Die Gegenseite kann argumentieren, dass die dargestellten räumlichen Verhältnisse nicht der Realität entsprechen. Um diese Verzerrung zu minimieren, ist die Verwendung einer Normalbrennweite (ca. 50 mm bei Vollformat) zwingend erforderlich. Diese Brennweite bildet die Perspektive ab, die dem menschlichen Auge am nächsten kommt, und stellt Proportionen und Abstände realitätsgetreu dar.

Der Fotograf muss sich bewusst sein, dass seine technische Ausrüstung die Beweiskraft seiner Aufnahme direkt beeinflusst. Die Wahl des Objektivs ist keine ästhetische, sondern eine forensische Entscheidung. Bei der Dokumentation ist es daher unerlässlich, im Protokoll die verwendete Brennweite zu vermerken. Dies ermöglicht es einem Gutachter später, den Grad der potenziellen Verzerrung zu bewerten und die Glaubwürdigkeit der Darstellung zu untermauern. Ohne diese Angabe bleibt das Bild eine bloße Behauptung, deren maßstabsgetreue Richtigkeit leicht in Zweifel gezogen werden kann.

Wie beweisen Sie vor Gericht, dass ein digitales Foto nicht manipuliert wurde?

Die größte Schwachstelle eines digitalen Fotos als Beweismittel ist seine vermeintlich leichte Manipulierbarkeit. Um diesen Einwand zu entkräften, genügt es nicht, zu versichern, das Bild sei unbearbeitet. Sie müssen eine lückenlose digitale Beweiskette (Chain of Custody) vorlegen können. Diese Kette beginnt bei der Aufnahme und endet bei der Archivierung. Das entscheidende Glied in dieser Kette ist das RAW-Format, das als „digitales Negativ“ fungiert. Im Gegensatz zu einem JPEG ist eine RAW-Datei eine verlustfreie und nicht direkt veränderbare Abbildung der vom Kamerasensor erfassten Rohdaten.

Systematische Dokumentation einer digitalen Beweiskette mit Zeitstempel und Metadaten

Während Metadaten wie Aufnahmedatum oder Kameramodell leicht manipulierbar sind, was bereits das Landgericht München I in einem Urteil von 2008 feststellte, bietet die unveränderte RAW-Datei einen starken Anscheinsbeweis für die Authentizität. Jegliche Bearbeitung wird nicht in der RAW-Datei selbst, sondern in einer separaten Anleitungsdatei (z.B. XMP-Sidecar) gespeichert. Im Streitfall kann die Original-RAW-Datei vorgelegt und mit der bearbeiteten Version verglichen werden, was jede Änderung transparent macht. Die Beweiswürdigung obliegt letztlich dem Gericht, wie auch Experten betonen. So formuliert es Die Kriminalpolizei in einem Fachbeitrag:

Die Gerichte müssen in jedem Einzelfall in der Lage sein, die Zuverlässigkeit von Lichtbildern zu beurteilen und nach dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung über deren Zulässigkeit im Rahmen der Beweisaufnahme zu befinden.

– Die Kriminalpolizei, Polizeiliche Fotografie: Anforderungen an das Beweismittel ‚digitales Foto‘

Die Herausforderungen und Sicherungsmaßnahmen bei digitalen Fotos im Vergleich zur traditionellen analogen Fotografie lassen sich klar gegenüberstellen. Eine vergleichende Analyse für Gerichtsverfahren verdeutlicht die Unterschiede.

Vergleich analoger und digitaler Beweisfotos
Kriterium Analoge Fotografie Digitale Fotografie
Manipulierbarkeit Schwieriger, erfordert Dunkelkammer Einfacher mit Software
Nachweisbarkeit Negativ als Originalbeleg RAW-Datei als digitales Negativ
Metadaten Nicht vorhanden EXIF-Daten (aber manipulierbar)
Gerichtliche Akzeptanz Traditionell höher Erfordert zusätzliche Sicherungsmaßnahmen

Die Sicherung der Beweiskette umfasst zudem die Dokumentation der Datenübertragung von der Speicherkarte auf einen Datenträger und die Verwendung von Hashwerten, um die bitgenaue Identität der Datei zu jedem Zeitpunkt nachweisen zu können. Nur so kann der Vorwurf der Manipulation proaktiv und systematisch entkräftet werden.

Beweis oder Illustration: Welchen Status hat Ihr Foto im Prozess?

Ein vor Gericht vorgelegtes Foto kann zwei fundamental unterschiedliche juristische Status haben: Es kann als vollwertiges Beweismittel oder lediglich als Illustration zur Unterstützung des mündlichen Vortrags dienen. Der Unterschied ist gravierend. Ein als Beweis anerkanntes Foto wird rechtlich als Augenscheinsobjekt gemäß § 371 ZPO (Zivilprozessordnung) behandelt. Das Gericht nimmt den Inhalt des Fotos „in Augenschein“ und gewinnt daraus eine eigene Überzeugung über die dargestellten Tatsachen. Das Foto spricht für sich selbst. Eine Illustration hingegen untermalt lediglich die Aussagen einer Partei oder eines Zeugen; ihr Beweiswert ist deutlich geringer und indirekt.

Die grundsätzliche Zulässigkeit digitaler Beweismittel ist in der deutschen Justiz etabliert. So zeigen aktuelle Analysen zur Gerichtspraxis, dass es in der deutschen Rechtsprechung keinen ernsthaften Streit um die grundsätzliche Zulässigkeit digitaler Beweismittel gibt. Die entscheidende Hürde ist nicht das „Ob“, sondern das „Wie“. Damit ein Foto den Status eines Augenscheinsobjekts erlangt, muss es strenge Kriterien erfüllen. Die Authentizität muss über jeden Zweifel erhaben sein, die Aufnahmesituation muss klar dokumentiert sein und es dürfen keine relevanten Persönlichkeitsrechte verletzt werden.

Die Anerkennung als Beweismittel hängt oft von einer umfassenden Interessenabwägung ab, wie eine Analyse zum Augenscheinsbeweis nach § 371 ZPO darlegt. Das Interesse des Beweisführenden an der Klärung des Sachverhalts muss das Schutzinteresse der abgebildeten Person (z.B. deren Recht am eigenen Bild) überwiegen. Bei der Dokumentation von Sachschäden ist diese Abwägung meist unproblematisch. Bei Aufnahmen, die Personen zeigen, ist hingegen höchste Vorsicht geboten. Der Status Ihres Fotos ist also keine Selbstverständlichkeit, sondern das Ergebnis eines sorgfältigen Vorgehens, das sowohl technische als auch rechtliche Aspekte berücksichtigt. Ziel muss es immer sein, den Status des vollwertigen Beweismittels zu erreichen.

Der Fehler ohne Referenzobjekt, der Ihre Beweisführung zunichte macht

Einer der häufigsten und zugleich gravierendsten Fehler bei der fotografischen Schadensdokumentation ist das Fehlen eines geeigneten Referenzobjekts. Ein Foto ohne einen validen Maßstab kann keine verlässliche Aussage über die Größe eines Objekts oder die Länge eines Kratzers treffen. Das beliebige Danebenlegen einer Münze oder eines Feuerzeugs ist unzureichend, da diese Objekte keine genormten, allgemein anerkannten Maße haben. Ein solches Foto kann vor Gericht leicht als ungenau abgetan werden und verliert seine Beweskraft für alle dimensionalen Fragen.

Professionelle forensische Maßstäbe und Referenzkarten für gerichtsfeste Schadensdokumentation

Die korrekte Vorgehensweise erfordert die Verwendung eines kalibrierten, forensischen Maßstabs, wie zum Beispiel des ABFO No. 2 Maßstabs. Entscheidend ist dabei nicht nur das Vorhandensein, sondern die korrekte Platzierung: Der Maßstab muss sich exakt auf derselben Ebene wie der zu dokumentierende Schaden befinden. Liegt er davor oder dahinter, führt die perspektivische Verzerrung unweigerlich zu falschen Messergebnissen. Zudem muss der Maßstab möglichst parallel zur Bildebene der Kamera ausgerichtet sein, um Verkürzungen zu vermeiden. Bei farbkritischen Dokumentationen, etwa bei Lackschäden oder Verletzungen, ist zusätzlich die Mitfotografierung einer standardisierten Farbreferenzkarte (ColorChecker) unerlässlich, um eine objektive Farbbeurteilung zu ermöglichen.

Die Dokumentation muss systematisch erfolgen: Zuerst eine Übersichtsaufnahme ohne Maßstab, dann eine Detailaufnahme mit korrekt platziertem Maßstab. Diese Vorgehensweise stellt den Kontext her und liefert gleichzeitig die gerichtsverwertbare, messbare Information. Das Fehlen dieser Referenz ist kein triviales Versäumnis, sondern ein fundamentaler methodischer Fehler, der die gesamte Beweisführung bezüglich der Schadensgröße untergraben kann.

Checkliste: Korrekter Einsatz von Referenzobjekten

  1. Geeigneten Maßstab wählen: Verwenden Sie professionelle, kalibrierte Maßstäbe (z. B. ABFO Nr. 2) oder genormte Zollstöcke, keine Alltagsgegenstände.
  2. Auf gleicher Ebene platzieren: Das Referenzobjekt muss exakt auf derselben Schärfeebene wie der dokumentierte Schaden liegen, um perspektivische Verfälschungen zu vermeiden.
  3. Parallel ausrichten: Richten Sie den Maßstab parallel zur Sensorebene Ihrer Kamera aus, um Verzerrungen durch Verkürzung zu verhindern.
  4. Farbliche Referenz nutzen: Setzen Sie bei farbkritischen Dokumentationen (z. B. Lack, Hämatome) eine standardisierte Farbreferenzkarte (ColorChecker) direkt neben dem Objekt ein.
  5. Mehrstufig dokumentieren: Erstellen Sie eine Aufnahmeserie – zuerst eine Übersicht zur Kontextualisierung, dann Detailaufnahmen mit und ohne Referenzobjekt.

Wann und wie müssen Hämatome fotografiert werden, um als Beweis zu gelten?

Die fotografische Dokumentation von Verletzungen, insbesondere von Hämatomen (blauen Flecken), stellt besondere forensische Anforderungen. Ein einzelnes Foto eines Hämatoms hat nur eine begrenzte Beweiskraft. Es zeigt zwar eine Verletzung, lässt aber kaum verlässliche Rückschlüsse auf den Zeitpunkt ihrer Entstehung zu. Dies ist jedoch in vielen rechtlichen Auseinandersetzungen, von Körperverletzung bis hin zu häuslicher Gewalt, eine zentrale Frage. Der entscheidende Faktor für eine gerichtsfeste Dokumentation ist daher die zeitliche Dimension, also die Erstellung einer fotografischen Serie über mehrere Tage.

Ein Hämatom durchläuft eine charakteristische farbliche Entwicklung, die medizinisch zur Altersschätzung herangezogen wird. Wie ein deutscher rechtsmedizinischer Standard festhält, ist dieser Verlauf entscheidend:

Die zeitliche Dimension ist entscheidend: Eine fotografische Verletzungsserie über mehrere Tage dokumentiert die farbliche Entwicklung des Hämatoms (rot → blau → grün → gelb) und lässt Rückschlüsse auf das Alter der Verletzung zu.

– Rechtsmedizinischer Standard Deutschland, Forensische Dokumentation von Körperverletzungen

Eine Aufnahmeserie, die diesen Farbwechsel von rot/blau über grün zu gelb/braun dokumentiert, wird zu einem starken Indizienbeweis. Jedes Foto der Serie muss unter identischen Bedingungen aufgenommen werden: gleicher Abstand, gleicher Winkel und, äußerst wichtig, identische Lichtverhältnisse und kalibrierte Farben. Hier kommt der Einsatz einer Farbreferenzkarte (ColorChecker) ins Spiel. Wie eine Fallanalyse zur Verwendung von Farbreferenzkarten zeigt, entkräftet die Positionierung einer solchen Karte direkt neben der Verletzung den häufigen Einwand, die Farben seien durch Kameraeinstellungen oder die Beleuchtung verfälscht. Ein Gutachter kann die Farben später am Computer exakt kalibrieren und objektiv beurteilen. Zusätzlich muss bei jeder Aufnahme ein Maßstab zur Dokumentation der Größe des Hämatoms verwendet werden.

Wie nutzen Sie RAW-Dateien, um Ihre Integrität bei Wettbewerben zu beweisen?

Das Prinzip der unangreifbaren digitalen Beweiskette gilt nicht nur vor Gericht, sondern auch in anderen Bereichen, in denen die Authentizität von Bildern entscheidend ist, wie zum Beispiel bei renommierten Fotowettbewerben. Viele Wettbewerbe, insbesondere im Bereich des Fotojournalismus, verbieten weitreichende Manipulationen und verlangen im Zweifelsfall die Vorlage der ursprünglichen Bilddatei. Auch hier ist die RAW-Datei das ultimative Beweismittel für die Integrität des Fotografen.

Die Einreichung eines bearbeiteten JPEGs ist der Standard, doch die Archivierung der zugehörigen RAW-Datei ist die Versicherung des Fotografen. Im Falle eines Manipulationsverdachts kann die Jury die Vorlage der RAW-Datei verlangen. Der Vergleich zwischen der Rohdatei und dem eingereichten Bild macht jede Änderung – von der Anpassung von Kontrasten bis hin zur Entfernung oder Hinzufügung von Bildelementen – lückenlos nachvollziehbar. Die Weigerung oder Unfähigkeit, die RAW-Datei vorzulegen, führt in der Regel zur sofortigen Disqualifikation. Die rechtliche Relevanz von RAW-Dateien ist auch im juristischen Kontext anerkannt; so werden gemäß aktueller Praxis deutscher Ermittlungsbehörden RAW-Dateien von Staatsanwaltschaften als Beweis anerkannt, wenn die Fälschungssicherheit gewährleistet ist.

Ein professioneller Workflow zur Sicherung der Integrität ist daher unerlässlich. Er stellt sicher, dass die Authentizität jederzeit belegt werden kann. Die Einhaltung eines klaren Protokolls ist hierbei entscheidend:

  1. Aufnahme in RAW+JPEG: Diese Einstellung bietet sofortige Verfügbarkeit (JPEG) und maximale Beweissicherheit (RAW).
  2. Archivierung der RAW-Datei: Die RAW-Datei wird als unverändertes Original archiviert und niemals direkt bearbeitet.
  3. Transparente Bearbeitung: Alle Anpassungen erfolgen nicht-destruktiv. Die Bearbeitungsschritte werden in XMP-Sidecar-Dateien gespeichert, die zusammen mit der RAW-Datei aufbewahrt werden.
  4. Sicherung der Original-Speicherkarte: In besonders kritischen Fällen sollte die Original-Speicherkarte als physisches Beweismittel gesichert und versiegelt werden.
  5. Vorlage bei Anfechtung: Die RAW-Datei wird nur dann herausgegeben, wenn die Authentizität des Bildes offiziell infrage gestellt wird.

Wie erstellen Sie aus Fotos ein 3D-Modell eines Tatorts?

Die Weiterentwicklung der Fotografie ermöglicht nicht nur zweidimensionale Abbildungen, sondern auch die Erstellung dreidimensionaler Modelle von Tatorten oder Unfallstellen. Diese als Photogrammetrie bezeichnete Technik nutzt eine Serie von sich überlappenden Fotos, die aus verschiedenen Winkeln aufgenommen wurden, um mittels spezialisierter Software ein maßstabsgetreues 3D-Modell zu berechnen. Solche Modelle bieten einen entscheidenden Vorteil: Sie ermöglichen es Richtern, Schöffen und Gutachtern, den Ort des Geschehens virtuell zu begehen und räumliche Zusammenhänge zu erfassen, die auf 2D-Fotos nur schwer nachvollziehbar sind.

Die Genauigkeit und damit die gerichtliche Verwertbarkeit eines solchen Modells hängen stark von der eingesetzten Methode und Technik ab. Während einfache Apps auf Smartphones bereits brauchbare Modelle für illustrative Zwecke erstellen können, ist für eine beweissichere Dokumentation professionelle Ausrüstung und ein methodisches Vorgehen erforderlich. Der Vergleich verschiedener Ansätze zeigt deutliche Unterschiede in Kosten, Präzision und Anerkennung.

Photogrammetrie vs. Laserscanning für Gerichtsverfahren
Methode Kosten Genauigkeit Gerichtliche Anerkennung
Smartphone-Photogrammetrie Niedrig (App-Kosten) Zentimeter-Bereich Als Illustration
Professionelle Photogrammetrie Mittel Millimeter-Bereich Mit Gutachter-Validierung
3D-Laserscanning Hoch Sub-Millimeter Vollwertiger Beweis

Trotz der technologischen Fortschritte ist die rechtliche Einordnung solcher 3D-Modelle in Deutschland noch nicht abschließend geklärt. Wie eine Analyse zum Strafprozessrecht zeigt, ist insbesondere die Frage, ob auf solche Medien in einem Urteil wirksam verwiesen werden kann, rechtlich umstritten. Oft werden sie als virtueller Augenscheinsbeweis zugelassen, der jedoch der Validierung durch einen Sachverständigen bedarf. Die Erstellung eines 3D-Modells ist somit ein mächtiges Werkzeug, dessen Einsatz jedoch sorgfältig geplant und dessen Status im Verfahren proaktiv geklärt werden muss.

Das Wichtigste in Kürze

  • Beweiskraft durch Prozess, nicht durch Pixel: Die gerichtliche Anerkennung eines Fotos hängt von einer lückenlosen, dokumentierten Prozesskette ab, nicht von der Auflösung.
  • RAW ist das digitale Negativ: Die Aufnahme und Archivierung von RAW-Dateien ist die unabdingbare Grundlage, um Manipulationsvorwürfe zu entkräften.
  • Keine Messung ohne Referenz: Jede Aussage zu Größe, Abstand oder Farbe ist ohne ein korrekt platziertes, kalibriertes Referenzobjekt (Maßstab, Farbkarte) wertlos.

Wie unterscheiden Sie ein echtes Kriegsfoto von einer KI-Generierung?

Die jüngsten Fortschritte in der künstlichen Intelligenz (KI) stellen die forensische Fotografie vor eine neue, fundamentale Herausforderung. KI-Bildgeneratoren sind mittlerweile in der Lage, fotorealistische Bilder zu erzeugen, die von authentischen Aufnahmen kaum noch zu unterscheiden sind. Dies betrifft insbesondere hoch emotionale und schwer verifizierbare Kontexte wie die Kriegsfotografie. Die Unterscheidung zwischen einem echten Dokument und einer gezielten Fälschung wird zunehmend zu einer Aufgabe für Spezialisten und erfordert ein mehrstufiges Prüfverfahren.

Forensische Analyse zur Erkennung von KI-generierten Bildfälschungen

Die klassische Bildanalyse, die nach logischen Fehlern in Schatten, Reflexionen oder physikalisch unmöglichen Details sucht, stößt an ihre Grenzen. Moderne KI-Modelle lernen diese Fehler zu vermeiden. Die forensische Analyse konzentriert sich daher zunehmend auf subtilere Artefakte. Dazu gehören die Analyse von Metadaten (auch wenn diese fälschbar sind), die Prüfung der digitalen Signatur der Kamera (falls vorhanden) und die Fehlerpegelanalyse (Error Level Analysis), die unterschiedliche Kompressionsraten innerhalb eines Bildes sichtbar machen kann. Ein weiterer Ansatz ist die Prüfung der Quelle: Wer hat das Bild wann und wo veröffentlicht? Gibt es andere Aufnahmen desselben Ereignisses aus anderen Quellen?

Die technologische Entwicklung gleicht einem Wettrüsten. Während die Generatoren besser werden, entwickeln sich auch die Detektionsalgorithmen weiter. Die langfristige Konsequenz dieser Entwicklung ist Gegenstand intensiver Debatten unter Experten. Dr. Stefan K. Braun, ein Forensiker, skizziert ein mögliches Endspiel in einem Interview:

In der theoretischen Annahme, dass die Videos hundertprozentig perfekt wären und der Forensik weitere Mittel fehlten, bliebe in letzter Konsequenz, Fotos und Filme nicht mehr als Beweismittel zuzulassen. Doch der technische Fortschritt zeigt, dass das Spiel von Forensik und Anti-Forensik immer weitergehen wird. Es wird nur immer anspruchsvoller und schwieriger.

– Dr. Stefan K. Braun, Forensiker im FOTO HITS Magazin

Für den professionellen Anwender bedeutet dies, dass die eigene Glaubwürdigkeit und die Einhaltung einer rigorosen, dokumentierten Beweiskette wichtiger sind als je zuvor. Nur wer nachweisen kann, wie ein Bild entstanden ist, wird in Zukunft in der Lage sein, dessen Authentizität überzeugend zu verteidigen.

Die Beherrschung dieser forensischen Prinzipien ist keine optionale Zusatzqualifikation mehr, sondern eine grundlegende Notwendigkeit für jeden, dessen Bilder einer rechtlichen oder öffentlichen Prüfung standhalten müssen. Beginnen Sie noch heute damit, einen systematischen und dokumentierten Workflow für Ihre fotografische Beweissicherung zu etablieren.

Geschrieben von Thomas Richter, Spezialist für Bildrechte, Honorarmanagement und Archivierung sowie langjähriges Mitglied in Gremien der VG Bild-Kunst. Experte für die wirtschaftliche Existenzsicherung von freien Fotografen in Deutschland.